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Die Anforderungen zur Durchführung von Reparaturen sind in der Medizinprodukteverordnung (MPBetreibV) im § 3 geregelt.
Der Betreiber ist für die richtige Auswahl des durchführenden Unternehmens, bzw. Technikers verantwortlich. Zusätzlich zu den Grundlagen in der Verordnung ist auch die Hygiene ein wichtiges Thema im Bereich der Reparaturen, da sich hier zahlreiche Keime verbergen und im schlechtesten Fall auch auf andere Geräte übertragen lassen.
Die Firma Löwe Medizintechnik führt Reparaturen nur nach genauer Desinfektion des zu repararierenden Gerätes nach den RKI Richtlinien durch. Somit wird eine Kreuzkontamination mit anderen Geräten weitestgehend ausgeschlossen.
Unsere Technische Abteilung verfügt über die notwendige Ausstattung um Ihre Reparaturen auf hohem Niveau durchführen zu können. Durch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter wird die Sicherheit der Reparatur und Ihres Gerätes gewährleistet.