Messtechnische Kontrollen (MTK)

Für alle Geräte der MPBetreibV Anlage 2 sind messtechnische Kontrollen (ehemals Eichung) vorgeschrieben. Diese Messtechnischen Kontrollen dürfen nur von bestimmten Personengruppen durchgeführt werden.

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Durchführung der Messtechnischen Kontrollen (MTK) an allen Geräten der Anlage 2 MPBetreibV an.

Dazu gehören unter anderem:

  • manuelle Blutdruckmessgeräte
  • digitale Blutdruckmessgeräte
  • el. Thermometer
  • Tretkurbelergomet
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