Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare und Schulungen

1 Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare und Schulungen liegen diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen” der Firma Löwe Medizintechnik zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2 Anmeldung und Datenspeicherung

Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail und im Internet anmelden. Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma Löwe Medizintechnik mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt mit seiner Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Firma Löwe im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die Firma Löwe die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb der Firma Löwe verwendet. Die Datenschutzerklärung der Firma Löwe Medizintechnik ist mitgeltend.

3 Stornierung

  1. Offene Seminare gem. Löwe-Seminarkalender
    Sie können Ihre Anmeldung bis 20 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 20 Tagen vor Seminarbeginn bis einschließlich 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Danach, oder bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück. Sie sind berechtigt, an Ihrer Stelle einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden.

  2. Firmenspezifische Inhouse-Seminare
    Sie können Ihre mit Löwe Medizintechnik vereinbarten Seminartermine bis 20 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Buchung innerhalb von 20 Tagen vor Seminarbeginn bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr und allenfalls bereits angefallene Spesen. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Bei Stornierung des Inhouse-Seminars weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr und bereits angefallene Spesen in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, mit Ihnen einen anderen Veranstaltungstermin zu vereinbaren, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.

  3. Form der Stornierung
    Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, wobei Fax oder Mail mit unserer Rückbestätigung genügt. Mündliche Stornierungen sind unwirksam. Für den Fall, dass ein Seminar oder eine Schulung aufgrund eines Umstandes entfällt, den Löwe Medizintechnik zu vertreten hat und eine Alternativveranstaltung und/oder ein Alternativtermin nicht vereinbart wird, wird Löwe Medizintechnik die bezahlten Gebühren zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Löwe Medizintechnik.

4 Gebühren

Die Gebühren für den Besuch unserer Seminare und Schulungen sind in Euro zu entrichten und 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Umsatzsteuer kommt zu den Gebühren hinzu. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt,

Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offenstehenden Betrag zu berechnen.

5 Copyright ©

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

6 Haftung Löwe Medizintechnik und der Teilnehmer

In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Löwe Medizintechnik haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Eine Haftung von Löwe Medizintechnik auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Dieser und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Löwe Medizintechnik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Löwe Medizintechnik beruhen.

Die Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sein denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte Löwe Medizintechnik durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7 Schlussbestimmungen

  1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der AGB für Seminare und Schulungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

  3. Gerichtsstand für beide Parteien ist Kempten (Allgäu)

8 Mitgeltende Vereinbarungen:

AGB der Firma Löwe Medizintechnik (Geschäfts und Lieferbedingungen)
Datenschutzerklärung der Firma Löwe Medizintechnik

Waltenhofen, den 01.08.2023
Alle vorhergehenden AGBs für Seminare und Schulungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Die AGB für Geschäfts- und Lieferbedingungen sind davon unberührt.

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