Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben
ab 14:00 Uhr
6 Lehreinheiten à 45 Min, bestehend aus 4 Theorieeinheiten und 2 Praxiseinheiten
Betriebe müssen eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelferinnen und -helfer (Evakuierungshelferinnen und -helfer) bestimmen und ausbilden. Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Besteht keine besondere Brandgefahr, reicht es circa fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelferinnen oder -helfer ausbilden zu lassen. Bei erhöhten Brandgefährdungen kann es notwendig sein zusätzlich Brandschutzbeauftragte zu bestellen.
In dieser Schulung bilden wir in einem theoretischen und in einem praktischen Teil die MA aus.